Ein 20-Jähriger begeht an einem kalten Frühlingstag des Jahres 1987 in einem trostlosen Außenbezirk Warschaus einen Raubmord an einem englischen Taxifahrer. Bald darauf wird der Mann gefasst und vor Gericht gestellt. Sein Pflichtverteidiger ist ein Jurist, der gerade sein Staatsexamen bestanden hat und die Todesstrafe durch den Strang verkündet. Das Urteil wird gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vollstreckt.
Der Film folgt zunächst drei Personen durch die Stadt: einem Taxifahrer, einem frischgebackenen Rechtsanwalt und einem jungen Mann, der sich ziellos treiben lässt. Sie bewegen sich in einer recht tristen Welt zwischen Plattenbau und Warschauer Altstadt. Der Taxifahrer zeichnet sich eher durch Unfreundlichkeit seinen Mitmenschen gegenüber aus, der junge Mann verhält sich nicht viel besser, so als er einen Stein von einer Brücke auf ein vorbei fahrendes Auto fallen lässt. Lediglich der Rechtsanwalt verbreitet etwas Zuversicht.
Ihre Wege kreuzen sich. In einem Café feiert der Rechtsanwalt seine bestandene Prüfung, der junge Mann verlässt dasselbe Café kurz darauf, mit einer festen Schnur in der Hand. Er steigt beim misanthropischen Taxifahrer vor der Tür ein, und lässt sich in ein abgelegenes Gebiet fahren.
Dort bringt er den Taxifahrer mit Hilfe der Schnur und eines Steines unter Mühen um. Die grundlose Tötung dauert eine geraume Zeit, da sich das Opfer heftig wehrt, am Ende aber unterliegt es doch. Der junge Mann nimmt das Taxi und fährt zurück in die Stadt. Aber das Auto wird erkannt.
Die Filmhandlung setzt am Ende der Gerichtsverhandlung des jungen Mannes wieder ein: Er wurde für sein Verbrechen zum Tod durch den Strang verurteilt. Hier begegnet man wieder dem Rechtsanwalt. Er ist humanistisch eingestellt und bezweifelt den Sinn der Todesstrafe, doch gelingt es ihm nicht, seinen Mandanten vor dem Tod zu retten. Er redet lange mit dem jungen Mann, der sich ihm erst jetzt zunehmend anvertraut und dabei verzweifelt und ängstlich wirkt.
Die Vorbereitungen für die Tötung des Mannes werden begleitet, die Inspizierung des winzigen Henkersraumes, die Überprüfung der Mechanismen, des Strangs, der Falltür darunter. Dem verurteilten jungen Mann wird ebenso das Leben genommen, wie er es zuvor seinem Opfer nahm, und wieder geschieht das Töten mühevoll, würdelos und nur unter Gegenwehr des Verurteilten.
SCHAUSPIELER:
Komentare:
01. "Ein kurzer Film über das Töten" beschreibt brutale Morde an
Taxifahrern. Der Schuldige, gegen den man durch den ersten Teil des
Filmes eingenommen ist, wird gefaßt und zu Tode verurteilt.
Gerechtigkeitsheischend und emotional zutiefst voreingenommen stimmt man
innerlich der Veurteilung zu - wie viele Leute haben sich nicht schon
gedacht - " ich bin ja gegen Todesstrafe, aber in diesem einen Fall...".
Doch als das Tatmotiv ans Licht kommt, gerät die festgefügte
Überzeugung ins Schwanken. Der Film zeigt deutlich auf, dass für den
Staat immer gelten muß: " Du sollst nicht töten", denn eine "gerechte"
Todesstrafe kann es nicht geben.
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02. ...was nicht nur angesichts dieses Films meiner Auffassung gegenüber
dieser Art der Bestrafung entspricht: Zutiefst inhuman, rückständig und
immer emotional besetzt - in einer sogenannten zivilisierten Gesellchaft
völlig fehl am Platz, so verständlich sie aus der Sicht derer, die
einen geliebten Menschen verloren haben, auch sein mag.
Ein Staat, der Mörder hinrichtet, ist nicht besser als der Mörder
selbst, weil er letztlich dasselbe tut - es aber nicht müßte, wären da
nicht der 'Erwartungsdruck' von aussen, der Ruf nach Vergeltung und
nicht selten die Demonstration politischer Macht, gerade wenn es primär
darum geht, von gesellschaftlichen Mißständen abzulenken !
